Corona positiv? - So verhalten sich Infizierte und Kontaktpersonen

Infizierte und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich zu isolieren bzw. in Quarantäne zu gehen. Die Regeln gelten unabhängig davon, ob es einen Kontakt zum Gesundheitsamt gab. Infizierte sind aufgefordert, bekannte Kontaktpersonen eigenständig über den Infektionsfall informieren, so dass diese Personen eigenverantwortlich der Quarantänepflicht nachkommen können. Infizierte sind aufgefordert, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Enge Kontaktpersonen brauchen sich nicht beim Gesundheitsamt zu melden. Lediglich wenn sie eine Quarantäne-Bescheinigung für ihren Arbeitgeber brauchen, können sie das dafür vorgesehene Formular nutzen: